Technische Verwaltung
- laufende Überwachung des baulichen Zustands (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers)
- Erstellung einer Stammhandwerkerliste, individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer
- Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten (selbständige Vergabe bis zu einem vom Hauseigentümer festgelegten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Hauseigentümer) unter Auswahl geeigneter Fachfirmen.