Technische Verwaltung
- laufende Überwachung des baulichen Zustands (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft)
- Erstellung einer Stammhandwerkerliste, individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft
- Durchführung der laufenden Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts gemäß den Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- In dringenden Fällen Veranlassung erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten
- Vorausplanung aperiodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Regelmäßige vor Ort-Inspektionen